Elternvertretung

Instrumental- und Vokalfächer

Lehrveranstaltung Min./Woche Jahresgebühr
Kombiunterricht
bestehend aus Einzelunterricht, Paarunterricht und/oder Gruppenunterricht
wöchentlich erteilt als:
  370,00€
Einzelunterricht 30  
Paarunterricht 45  
Gruppenunterricht 60  
     
Einzelunterricht 45 550,00 €

Tanz

Lehrveranstaltung Min./Woche Jahresgebühr
Klassenunterricht 45 150,00 €
Klassenunterricht 60 200,00 €
Klassenunterricht 75 250,00 €
Klassenunterricht 90 300,00 €

Ergänzungsfächer(bei Hauptfachbelegung frei)

Lehrveranstaltung Min./Woche Jahresgebühr
Musiklehre 45 100,00 €
Ensemble 45 80,00 €

Befristete Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltung Min./Woche Gebühr/UE
Kurs 45 4,00 €
Kurs 60 5,00 €

Erwachsenenzuschlag
Für Teilnehmer ab dem 18. Lebensjahr wird ein Erwachsenenzuschlag von 35% berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer über kein eigenes Einkommen verfügt und dies entsprechend nachweisen kann.

Leihgebühren für Instrumente
Für den Anfangsunterricht können in begrenztem Umfang Leihinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Die jährlichen Leihgebühren sind nach Instrumenten gestaffelt und betragen zwischen 35,00 € und 90,00 €.

Bescheinigungen
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird eine Gebühr von 2,60 € erhoben.

Gebührenermäßigung / Gebührenbefreiung
1. Auf Antrag wird Sozialermäßigung gewährt, wenn die Unterrichtsgebühr mehr als 25,60 € beträgt. Die Mindestgebühr beträgt jedoch 25,60 €.
2. Nehmen mehrere minderjährige Kinder einer Familie an Lehrveranstaltungen teil, wird Geschwisterermäßigung gewährt.
3. Es kann nur jeweils eine Form der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
4. Für Beurlaubungen wird die entsprechende Unterrichtsgebühr auf 20% ermäßigt.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die jeweils geltende Gebührensatzung und Benutzungssatzung im PDF Format anzuschauen und herunterzuladen.

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